Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Sie können Ihre Tour persönlich, telefonisch oder schriftlich buchen. Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage unseres Tourangebotes bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Es gilt nur das aktuelle Prospekt. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Buchungsbestätigung/Rechnung zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir zum Beispiel Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir bis zum genannten Datum im Angebot gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Buchungsbestätigung/Rechnung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung überweisen Sie uns die darauf ausgewiesene Anzahlung. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet und beträgt in der Regel 20% des Gesamtpreises bzw. wird der Preis für eine Person verrechnet. Die Restzahlung wird vor Ort fällig.
3. Umfang der Leistungen, Nebenabreden
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unserem aktuellen Prospekt, sowie die Angabe in der Buchungsbestätigung verbindlich. Bei der Bestimmung des Umfangs und der Ordnungsmäßigkeit der einzelnen Leistungen sind stets die Ortsüblichkeiten und evtl. besondere Begebenheiten am betreffenden Zielort zu berücksichtigen.
4. Änderung von Leistung und Preis
a.) Abweichungen einzelner Leistungen vom Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss aus triftigem Grund notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind, die Gesamtheit der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen und auch im Übrigen gesetzlichen Erfordernisse nicht entgegenstehen.
b.) Wir behalten uns vor, die vereinbarten Preise zu ändern, sofern der Termin für die Tour mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt und sich unsere Kosten aus unvorhersehbaren Gründen wesentlich erhöht haben.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen, Nichtinanspruchnahme von Leistungen
a.) Beim jederzeit zulässigen Rücktritt des Kunden, maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei uns, betragen die Stornogebühren/Verringerungen jeweils pro Person:
Stornierungen oder Verringerungen | bis 14 Tage vor Beginn des Programms | bei weniger als 5 Tage vor Programmbeginn | bei Stornierung am Programmtag |
Kosten pro stornierte Teilnehmer | 50 % vom | 90 % vom | 100 % vom |
b.) Werden nach dem Vertragsabschluss für uns durchführbare Umbuchungen vorgenommen, sind wir berechtigt, Ersatz für die hierdurch entstandenen Mehrkosten zu verlangen. Wir berechnen darüber hinaus, ohne weiteren Nachweis, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von - € 10,00 für Umbuchungen bzw. bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer a) und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden, es sei denn, es handelt sich um geringfügige Umbuchungswünsche.
c.) Bis zum Beginn der Tour können Sie sich bei der Durchführung der Tour durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Wir behalten uns vor, dem Wechsel der Person zu widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen oder gesetzlichen Vorschriften nicht genügt.
d.) Nimmt der Kunde einzelne Leistungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht in Anspruch, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis. Es liegt in unserem Ermessen, für ausgefallene Leistungen Gutscheine zu vergeben.
6. Kündigung/Rücktritt durch den Veranstalter
a.) Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Tour oder Teilen hiervon trotz unserer Abmahnung nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und der Interessen weiterer Teilnehmer gerechtfertigt ist. Gleiches gilt, falls ein Teilnehmer den Anforderungen einer Unternehmung auf Grund Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. Kündigen wir aus diesem Grund, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen.
b.) Wir können den Vertrag bis einen Tag vor Programmstart abändern/stornieren, wenn die ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wenn die Durchführung der Tour nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht mehr zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Tour so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten bezogen auf diese Tour nicht gedeckt sind bzw. wenn die Sicherheit der Leistungsempfänger nicht mehr gewährt werden kann. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder des Buchungsaufkommens kann die Tour bei entsprechender Preisänderung stattfinden, sofern hierüber eine Einigung erzielt wird.
7. Höhere Gewalt
Wird die Tour infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Gegebenenfalls gezahlter Preis wird zurückerstattet. Für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Tour noch zu erbringenden Leistungen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Übrigen fallen Mehrkosten zu Ihren Lasten.
8. Haftung
a.) Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns selbst und von unseren Mitarbeitern zu vertreten.
b.) Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
c.) Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
d.) Ersatzansprüche gegen das Base Camp verjähren ein Jahr nach Kenntnisnahme der auslösenden Mängel durch den Nutzer.
e.) Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und die in unseren Ausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9. Gewährleistungsrechte/Mitwirkungsobliegenheit
a.) Die Gewährleistungsrechte, einschließlich der Fristen ihrer Geltendmachung bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des Vertrages. Weitergehende Rechte des Kunden sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.
b.) Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.